Deutsch-Ausländisches Freundschaftskomitee e.V.
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Einzugsgebiet der Gartenpächterinnen und Pächter

Das Einzugsgebiet ist Paderborn und das nahe Umland.  

Eine Unterverpachtung durch die Einzelpächter ist nicht gestattet.

Pro Haushalt (Familie, Personengemeinschaft) darf nur eine Kleingartenparzelle gepachtet werden.

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