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Hinweise bei Kündigung
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses darf der Kleingarten nur zurückgegeben werden wenn:
- die Laube 24 m² überdachte Fläche nicht übersteigt
- nur ein Baukörper im Garten steht
- der Garten kleingärtnerisch genutzt wird
- sämtliche Waldbäume entfernt wurden
- abgestorbene und gartenfremde Bäume entfernt worden sind
- sämtliches Inventar entfernt wird oder an einen Nachpächter übergeben wird
- der Unrat aus dem Garten entfernt wird.
Der Verein ist bei Kündigung/Pächterwechsel an den Generalpachtvertrag, abgeschlossen mit der Stadt Paderborn, gebunden.