Deutsch-Ausländisches Freundschaftskomitee e.V.
Kleingartenverein i.Gr.
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Über uns

Hinweise bei Kündigung



Bei Beendigung des Pachtverhältnisses darf der Kleingarten nur zurückgegeben werden wenn:

-        die Laube 24 m² überdachte Fläche nicht übersteigt

-        nur ein Baukörper im Garten steht

-        der Garten kleingärtnerisch genutzt wird

-        sämtliche Waldbäume entfernt wurden

-        abgestorbene und gartenfremde Bäume entfernt worden sind

-        sämtliches Inventar entfernt wird oder an einen Nachpächter übergeben wird

-        der Unrat aus dem Garten entfernt wird.

 
Der Verein ist bei Kündigung/Pächterwechsel an den Generalpachtvertrag, abgeschlossen mit der Stadt Paderborn, gebunden.


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