Deutsch-Ausländisches Freundschaftskomitee e.V.
Kleingartenverein i.Gr.
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Mietvertrag Vereinsheim des DAF e.V. an der Wollmarktstrasse 160 in 33102 Paderborn

Vorbemerkung ==>

Durch die private Nutzung des Vereinsheims wird es Vereins- und Nicht- Vereinsmitgliedern und deren Angehörigen ermöglicht, in unserem Vereinsheim private Feierlichkeiten durchzuführen.
Zustandekommen des Mietvertrags==> Der Mieter stellt einen Antrag online über daf-paderborn.de in dem er seinen Wunschtermin und seine persönlichen Daten einträgt. Dabei achtet er auf die bereits in rot markierten reservierten Termine, damit keine Doppelbuchung entsteht. Nach Antragseingang bekommt er automatisch die Bankdaten zwecks Überweisung des Mietpreises an die bereits hinterlegte Emailadresse zugesendet. Den Mietpreis muss er binnen 24h ab Antragseingang überweisen. Erst nach Geldeingang auf unserem Vereinskonto sind die Räumlichkeiten für diesen Veranstaltungstag auf den Namen des Kunden rechtlich bindend reserviert. Ohne rechtzeitige Zahlung ist es NUR eine Willenserklärung, aus der kein Mietvertrag hervorgeht ! Bei Doppelbuchung gilt der Zeitpunkt des Geldeingangs als Vergabekriterium. Also kurz gesagt "der schnelle Zahler bekommt auch die Vereinshütte."
Rücktritt vom Vertrag ==>
(nur bis 10 Tage vor Veranstaltungtermin möglich)

Bei Rücktritt vom Vertrag ausserhalb der Widerrufszeit ist die Miete als Aufwandsentschädigung einzubehalten und wird nicht zurückbezahlt !
Sollten Umstände höherer Gewalt (z.B. Rohrbruch, Brand, Heizungsausfall o.ä.) eine Benutzung des
Hauses verhindern, so hat der Mieter Anspruch auf volle Rückerstattung des Mietzinses.
KAUTION ==> Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von € 100,- in bar zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache in bar zurückerstattet wird.
Die Kaution ist bei der Schlüsselübergabe an den Vermieter in bar zu entrichten. Diese Preise beinhalten den üblichen Verbrauch von Strom und Wasser.
Der Mieter haftet für entstandene Schäden während der Mietdauer. Die dabei entstehenden Kosten werden mit der Kaution verrechnet oder, wenn damit nicht abgedeckt, in Rechnung gestellt.
Hausregeln ==> Mietvertrag in Version 1.00 vom 09.06.2019 15:22Uhr.

• Im Vereinsheim gilt absolutes Rauchverbot.
• Der Mieter trägt für die Einhaltung dieser vertraglichen Vereinbarung für sich und seine
Gäste die volle Verantwortung.
• Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung, kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig. Das Nutzungsrecht der Mietsache darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte weitergegeben werden.
• Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm und unzulässige Abfallentsorgung an angrenzenden Grundstücken oder im Wald sind zu vermeiden.
• Der Mieter ist für eventuell anfallende GEMA Gebühren selbst verantwortlich.
• Der Mieter verpflichtet sich auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten. Verpackungs- u. Biomüll müssen selbst entsorgt werden.
• Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln oder Tackern an Wänden, Türen, Decken oder Holz befestigt werden. Deko ist im Anschluss an die Veranstaltung wieder restlos zu entfernen. Die im Vereinsheim vorhandene Dekoration darf nicht entfernt oder beschädigt werden.
• Der Mieter ist verpflichtet eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen
• Der Vermieter haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl von Eigentum des Mieters oder seiner Gäste, Verletzungen des Mieters oder seiner Gäste auf dem Gelände oder im Vereinsheim. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen frei, die von Besuchern, Helfern, oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können.
• Nach Ende der Veranstaltung muss das Licht ausgeschaltet sowie alle Fenster und Türen verschlossen werden.
• Die Vermietung beginnt am ersten Veranstaltungstag um 12:00 Uhr.
• Das Vereinsheim & Toiletten & die Außenanlage sind am Folgetag der Veranstaltung bis 12:00 Uhr in einem ordnungsgemäßen, sauberen und unbeschädigten Zustand zu übergeben.
• Ist eine Nachreinigung erforderlich, so kostet das 25€ / Stunde; die Gesamtreinigungskosten werden von der Kaution einbehalten. Diese Entscheidung wird bei der Abnahme getroffen und dem Mieter dort mitgeteilt.
• Der Vorstand behält es sich vor, dass ein Vorstandsmitglied jederzeit die Einhaltung der Ordnung kontrollieren darf. Im Falle der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Vereinsanlage sowie einer Schädigung des Vereinsrufes ist dieser berechtigt die Veranstaltung unverzüglich zu beenden! Eine Rückvergütung erfolgt in diesen Fällen nicht!
• Bei Verlust des Schlüssels ist ein Austausch der gesamten Schlüsselanlage notwendig, die Kosten hierfür trägt der Mieter.

Ich miete hiermit das Vereinsheim des DAF e.V. . wie auf diesen Seiten beschrieben und erkläre mich mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden!

Geburtstag
Familienfeier allgemein
Verlobung
Firmenfeier im kleinen Kreis

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Inklusivleistung
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Interne Infos für den Hüttenwart ==>
Sa / 17.06.2023 T.K. *B*
So / 18.06.2023 S.T./U. *B*
Sa / 24.06.2023 F.D. *B*
So / 25.06.2023 C.Ö. *B*

Sa / 01.07.2023 I.G. *B*
Sa / 08.07.2023 B.C./M.N. *B* GU
Sa / 08.07.2023 E.Ö. *B*

Sa / 05.08.2023 R.H. *B*
Sa/ 12.08.2023 V.M. *B*

Sa / 02.09.2023 E.Ö. *B*
Sa / 09.09.2023 Ö.G. *B* GU

Monat 10.2023
Sa / 21.10.2023 MIC *B*

Monat 11.2023
Sa / 18.11.2023 M.I. / R.A. *B*

Monat 12.2023
Sa / 16.12.2023 S.W. *B*

Monat 01.2024
Sa / 06.01.2024 V.B. *B*

Monat 03.2024
Di / 12.03.2024 M.S. *B*ibn
Sa / 16.03.2024 L.S. *B*
Do / 28.03.2024 N.M. Emin *B* S.O.

Monat 04.2004
Sa / 13.04.2024 J.J.

Monat 05.2024
Fr / 03.05.2024 K.K. *B*
Sa / 04.05.2024 G.I. *B* Ivo ödedi
Sa / 18.05.2024 M.I. *B*
Fr / 24.05.2024 Dr.Y.G. *B*

Monat 07.2024
Sa / 13.07.2024 E.Ö. *B*

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Daten des haftenden Mieters



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Name als elektronische Unterschrift gültig.






Bankverbindung (bei Rücktritt vom Vertrag)


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